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Update: BGH hat entschieden: Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar
Erstes Urteil zu Cum-Ex-Deals erwartet
28.07.2021
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28.07.2021:
Cum-Ex-Geschäfte sind straftbar. Dies entscheid der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und bestätigt die Verurteilung zweier britischer Börsenhändler. Auch bestätigten die Richter und Richterinnen, dass von der in den Skandal verwickelten Privatbank M.M. Warburg ein dreistelliger Mi... | mehr